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Immobilien-Finanzierung
Darlehensmodalitäten
Forward-Darlehen
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Der Forward-Aufschlag wird auf den Basiszins gerechnet und beträgt z.Zt. 0,04% monatlich. |
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Der Forward-Aufschlag wird für jeden angefangenen Monat bis zum Umschuldungstermin berechnet. |
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Liegt der Umschuldungstermin mehr als 5 Monate in der Zukunft, handelt es sich um ein Forward-Darlehen. Die Beantragung ist bis maximal 36 Monate vor dem Umschuldungstermin möglich. |
Darlehensmodalitäten
/ Nebenkosten:
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Sondertilgungen
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als
Option:
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Maximal
5% pro Jahr des Darlehensbetrages ab einer Darlehenssumme von 40.000 EUR während des jeweiligen
Zinsfestschreibungszeitraumes - Mindestbetrag pro Tilgung: 2.000 EUR.
Wir erheben derzeit keinen Aufschlag für die Sondertilgung.
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betraglich
und terminlich fixiert:
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Der Termin für die Sondertilgung und der jeweilige Betrag
muss bei Darlehensbeantragung genau und verbindlich festgelegt
werden. Mindestbetrag pro Tilgung 2.500 EUR.
(ggfs. ohne Konditionsaufschlag möglich)
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Finanzierungsobjekte
Beliehen
werden inländische überwiegend wohnwirtschaftlich genutzte
Immobilien
ab einem Darlehensbetrag von 20.000 EUR.
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Gutachten
Bei
eigennutzungsfähigen Objekten bis zu einer Darlehenssumme von 300.000
EUR erstellen wir ein kostenfreies internes Gutachten. In allen anderen Fällen ist ein
Wertgutachten eines anerkannten Bausachverständigen
erforderlich.
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Bereitstellungszinsen
Ab
dem 6. Monat nach Vertragsabschluss werden 2,5 % p.a. Bereitstellungszinsen
auf den nicht in Anspruch genommenen Kreditbetrag fällig.
Für Neubauvorhaben kann die bereitstellungszinsfreie Zeit von 6 Monaten auf bis zu 12 Monate
verlängert werden; für jeden Monat im Verlängerungszeitraum erhöht sich hierbei
die Nominalzinskondition um jeweils 0,02% p.m.
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Zahlungstermin
Die
Zins- (und Tilgungs-)leistungen werden monatlich
fällig - bei sofortiger Tilgungsverrechnung.
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Auszahlung
des Darlehens
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in der Regel in einer Summe, bei Neubau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen nach Baufortschritt. Es werden 3 Teilauszahlungen gebührenfrei geleistet, ab der 4. Teilauszahlung wird generell eine Gebühr von 20,00 EUR pro Auszahlung fällig.
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