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Immobilien-Finanzierung bigarrow Darlehensmodalitäten

Forward-Darlehen

item_point  Der Forward-Aufschlag wird auf den Basiszins gerechnet und beträgt z.Zt. 0,04% monatlich.
item_point  Der Forward-Aufschlag wird für jeden angefangenen Monat bis zum Umschuldungstermin berechnet.
item_point  Liegt der Umschuldungstermin mehr als 5 Monate in der Zukunft, handelt es sich um ein Forward-Darlehen. Die Beantragung ist bis maximal 36 Monate vor dem Umschuldungstermin möglich.

Darlehensmodalitäten / Nebenkosten:
 

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Sondertilgungen
 

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als Option:

 

Maximal 5% pro Jahr des Darlehensbetrages ab einer Darlehenssumme von 40.000 EUR während des jeweiligen Zinsfestschreibungszeitraumes - Mindestbetrag pro Tilgung: 2.000 EUR.
Wir erheben derzeit keinen Aufschlag für die Sondertilgung.

 


und/oder
 

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betraglich und terminlich fixiert:

 

Der Termin für die Sondertilgung und der jeweilige Betrag muss bei Darlehensbeantragung genau und verbindlich festgelegt werden. Mindestbetrag pro Tilgung 2.500 EUR.
(ggfs. ohne Konditionsaufschlag möglich)
 

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Finanzierungsobjekte
Beliehen werden inländische überwiegend wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien
ab einem Darlehensbetrag von 20.000
EUR.
 

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Gutachten
Bei eigennutzungsfähigen Objekten bis zu einer Darlehenssumme von 300.000 EUR erstellen wir ein kostenfreies internes Gutachten. In allen anderen Fällen ist ein Wertgutachten eines anerkannten Bausachverständigen erforderlich.
 

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Bereitstellungszinsen
Ab dem 6. Monat nach Vertragsabschluss werden 2,5 % p.a. Bereitstellungszinsen auf den nicht in Anspruch genommenen Kreditbetrag fällig.
Für Neubauvorhaben kann die bereitstellungszinsfreie Zeit von 6 Monaten auf bis zu 12 Monate verlängert werden; für jeden Monat im Verlängerungszeitraum erhöht sich hierbei die Nominalzinskondition um jeweils 0,02% p.m.
 

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Zahlungstermin
Die Zins- (und Tilgungs-)leistungen werden monatlich fällig - bei sofortiger Tilgungsverrechnung.
 

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Auszahlung des Darlehens
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in der Regel in einer Summe, bei Neubau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen nach Baufortschritt. Es werden 3 Teilauszahlungen gebührenfrei geleistet, ab der 4. Teilauszahlung wird generell eine Gebühr von 20,00 EUR pro Auszahlung fällig.

 


 

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