DIE SKG BANK  

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Fragen und Antworten - FAQ  

I. Allgemeines
II. Kontoeröffnung
III. Freistellungsaufträge
IV. SKG Cash

V. Geldanlagen
VI. Online PrivatKredit / Darlehensschutz
VII. Immobilienfinanzierung


I. Allgemeines

1. Wer ist die SKG BANK AG?

Die SKG BANK (gegründet 1953) ist ein Unternehmen der Deutschen Kreditbank AG (DKB).

2. Sind meine Einlagen bei der SKG BANK sicher?

Die SKG BANK AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. und der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH angeschlossen. Damit sind alle Einlagen von „Nichtbanken“ abgesichert. Dies betrifft insbesondere die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen. Geschützte Einlagen sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe.

Die Gesamtabsicherung der Einlagen basiert auf folgenden 3 Säulen:

1. Gesetzlich sind alle Kreditinstitute verpflichtet, einer Entschädigungseinrichtung anzugehören. Die SKG BANK AG ist Mitglied in der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH. Ihr gesetzlicher Entschädigungsanspruch in einem Entschädigungsfall in Höhe von 100% Ihrer Einlagen bei der SKG BANK AG, maximal 50.000 Euro, ist im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) geregelt. Die Obergrenze des Entschädigungsanspruches umfasst auch die Zinsansprüche der Kunden.

2. Daneben unterhält der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds, dem die SKG BANK AG beigetreten ist. Dieser Fonds ist eine freiwillige Einrichtung der beteiligten Banken. Durch ihn sind Einlagen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus abgesichert. Nähere Informationen zur Einlagensicherung beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands finden Sie auch hier im Internet

3. Dritte Säule ist die Patronatserklärung der DKB. Demnach haftet die DKB für alle Verbindlichkeiten, die der SKG BANK AG, abgesehen vom Fall des politischen Risikos, entstehen.

Unabhängig davon gilt die Garantie der Bundesregierung vom 07. Oktober 2008 für alle Einlagenformen der SKG BANK AG.

3. Was tun wenn sich meine Adresse oder mein Name ändert?

Zur einfachen Änderung Ihrer Adresse haben wir für Sie unter Formulare und Bedingungen - Auswahl Adresse ändern ein Formular hinterlegt. Drucken Sie es aus und schicken Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post an uns.
Eine reine Adressänderung können Sie per e-mail(SSL-verschlüsselt) im Menüpunkt Kontakt unter Angabe Ihres Geheimwortes und Ihrer Kontonummer an uns senden.

Eine Namensänderung ist nur per Post mit entsprechendem Nachweis möglich! Zusatzangaben bei einer Namensänderung

1. Legen Sie dem Formular Name ändern eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses und einer amtlichen Urkunde/Bescheinigung (Heiratsurkunde/Scheidungsurkunde) die die Namensänderung belegt, bei.

2. Senden Sie zusätzlich den auf Ihren neuen Namen lautenden Freistellungsauftrag an uns. Bei Verheirateten muss der Freistellungsauftrag von beiden Ehepartnern unterschrieben werden.

3. Sofern Sie im Besitz einer ec(Maestro)-Karte und Kreditkarte sind, werden wir Ihnen neue Karten mit Ihrem aktuellen Namen bestellen.
Die ec(Maestro)-Karte bzw. Kreditkarte mit Ihrem bisherigen Namen können Sie nutzen, bis Ihnen Ihre neuen Karten zugehen. Danach entladen Sie ein etwaiges Guthaben auf dem Geldkarten-Chip und vernichten die alten Karten durch mehrfaches Zerschneiden.

4. Was ist unter Vollmacht für sämtliche Anlagenkonten (ohne SKG Cash) zu  verstehen?

Die "Vollmacht für sämtliche Anlagenkonten (ohne SKG Cash)" gilt für alle bestehenden und zukünftigen Anlagekonten, die unter Ihrer Kundennummer geführt werden. Eine Einschränkung der Vollmacht auf einzelne Konten ist nicht möglich. Die Vollmacht gilt zu Lebzeiten des Kontoinhabers und über dessen Tod hinaus. Nach dem Tod des Kontoinhabers kann die Vollmacht von einem oder mehreren Erben widerrufen werden. Die Bevollmächtigten können dann von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem/den widerrufenden Erben Gebrauch machen.

5. Wie erteile ich eine Vollmacht?

Bitte benutzen Sie zur Vollmachtserteilung das Formular Vollmacht (generell) erteilen. Die Vollmacht ist von Ihnen und dem Bevollmächtigten zu unterschreiben. Der erforderliche Identitätsnachweis für den Bevollmächtigten ist wie folgt zu erbringen:

Nach Weitergabe des Vollmachtformulars an den Bevollmächtigten lässt er sich unter Vorlage seines gültigen Personalausweises / Reisepasses und des PostIdent-Coupons für Bevollmächtige bei einer Postfiliale seiner Wahl legitimieren. Die Post schickt dann unverzüglich die Vollmacht zusammen mit dem PostIdent-Formular an die SKG BANK. Für das SKG Cash ist eine separate Vollmacht zu erteilen. Diese Vollmacht finden Sie unter SKG Cash Vollmacht erteilen.

6. Wie widerrufe ich eine Vollmacht?

Senden Sie uns den Vordruck Vollmacht widerrufen ausgefüllt und unterschrieben mit den  entwerteten Karten zu. Bei Eingang löschen wir dann umgehend die widerrufene Vollmacht.

Sofern Bevollmächtigte Kenntnis von Ihren PIN's (PIN/TAN-Verfahren, StarMoney-Zugangskennwort) oder von Ihrem Geheimwort haben, ändern Sie diese bitte unverzüglich ab. Die BankCard- und  HBCI- Karten-PIN können von Ihnen nicht geändert werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Bestellung von Ersatzkarten (kostenpflichtig) und evtl. die Sperrung der Karte.

7. Wozu benötige ich ein Geheimwort und wie kann ich es ändern?

Das Geheimwort gilt im Geschäftsverkehr mit der SKG BANK als Legitimationsmerkmal zur Berechtigung telefonische Auskünfte über Konten zu erhalten, sowie bei Anlagekonten zur Erteilung von telefonischen Überweisungsaufträgen ausschließlich auf das vereinbarte Referenzkonto.

Das Geheimwort kann aus Sicherheitsgründen nur schriftlich mit Originalunterschrift per Post geändert werden. Drucken Sie das Formular  Geheimwort ändern in unserem  Formular-Center aus, tragen Sie Ihr neues Geheimwort ein und senden es unterschrieben per Post an uns. Das Geheimwort gilt immer für die gesamte Geschäftsverbindung.

8. Wie erfolgt die Abwicklung im Todesfall?

Liegt der Bank eine Vollmacht vor, kann der Bevollmächtigte über das Guthaben im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen verfügen. Ist keine Vollmacht erteilt, sind nur alle Erben gemeinsam (Erbengemeinschaft) verfügungsberechtigt. Die Legitimation der Erben erfolgt durch Vorlage folgender Unterlagen im Original oder als beglaubigte Abschrift (Kopie):

- Sterbeurkunde
- Erbschein (Ausstellung durch das Amtsgericht - dauert mehrere Wochen) oder
- Testament bzw. Erbvertrag nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift
- und ggf. Testamentvollstreckerzeugnis
- Personalausweis- oder Reisepasskopien (Vorder- und Rückseite) aller Erben
- schriftlicher Auftrag aller Erben zur Neuregelung der Nachlass-Konten

Liegt uns ein Vertrag zugunsten Dritter mit Annahme durch den Begünstigten vor, wird der Begünstigte neuer Gläubiger und kann die Umschreibung des Kontos beantragen.

9. Wie kann ich meine Konten auflösen?

Die Auflösung Ihrer Anlagekonten ist durch einfachen telefonischen Auftrag mit Angabe Ihres persönlichen Geheimwortes zu Gunsten Ihres Referenzkontos möglich.

Die Auflösung Ihres SKG Cash können Sie durch einen formlosen schriftlichen Auftrag veranlassen.  Bitte fügen Sie alle auf Ihren Namen und evtl. Bevollmächtigte ausgestellten Karten und nicht verbrauchte Scheckvordrucke entwertet bei und teilen Sie uns Ihre neue Bankverbindung zur Abbuchung bzw. Gutschrift des Restsaldos sowie den gewünschten Abrechnungstermin mit. Beachten Sie dabei, dass Sie einen angemessenen Zeitraum (mindestens 4 Wochen) einkalkulieren, um Ihre Einzugsermächtigungen und Daueraufträge zu ändern.

Sollten nach der Kontoauflösung noch Lastschriften vorgelegt werden, belasten wir diese mit dem Vermerk "Konto gelöscht" dem Zahlungsempfänger gebührenpflichtig zurück.

10. Sicherheit der Datenübertragung durch SSL. Was bedeutet das?

Secure Socket Layer ist der von uns genutzte Verschlüsselungsstandard für die Übertragung aller sensiblen und vertraulichen Daten. Durch die individuell mit Ihnen aufgebaute verschlüsselte Website (Mitteilungen) sind die Informationen, die Sie an uns senden, vor Dritten abgeschirmt.

  Sie besuchen den Bereich " " auf www.skgbank.de

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