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I. Allgemeines
1. Wer ist die SKG BANK AG?
Die SKG
BANK (gegründet 1953) ist ein Unternehmen der Deutschen Kreditbank AG (DKB).
2. Sind meine Einlagen bei der SKG BANK sicher?
Die SKG BANK AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. und der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH angeschlossen.
Damit sind alle Einlagen von „Nichtbanken“ abgesichert. Dies betrifft insbesondere die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen. Geschützte Einlagen sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe.
Die Gesamtabsicherung der Einlagen basiert auf folgenden 3 Säulen:
| 1.
Gesetzlich sind alle Kreditinstitute verpflichtet, einer Entschädigungseinrichtung anzugehören.
Die SKG BANK AG ist Mitglied in der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH.
Ihr gesetzlicher Entschädigungsanspruch in einem Entschädigungsfall in Höhe von 100% Ihrer Einlagen bei der SKG BANK AG, maximal 50.000 Euro, ist im
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) geregelt. Die Obergrenze des Entschädigungsanspruches umfasst auch die Zinsansprüche der Kunden.
2.
Daneben unterhält der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds, dem die SKG BANK AG beigetreten ist. Dieser Fonds ist eine freiwillige Einrichtung der beteiligten Banken. Durch ihn sind Einlagen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus abgesichert.
Nähere Informationen zur Einlagensicherung beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands finden Sie auch hier im Internet
3.
Dritte Säule ist die Patronatserklärung der DKB. Demnach haftet die DKB für alle
Verbindlichkeiten, die der SKG BANK AG, abgesehen vom Fall des politischen Risikos, entstehen.
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Unabhängig davon gilt die Garantie der Bundesregierung vom 07. Oktober 2008
für alle Einlagenformen der SKG BANK AG.
3. Was tun wenn sich meine Adresse oder mein Name ändert?
Zur einfachen
Änderung Ihrer Adresse haben wir für Sie unter Formulare und
Bedingungen - Auswahl Adresse ändern ein Formular hinterlegt. Drucken
Sie es aus und schicken Sie es vollständig ausgefüllt und
unterschrieben per Post an uns.
Eine reine Adressänderung können Sie per e-mail(SSL-verschlüsselt)
im Menüpunkt Kontakt
unter Angabe Ihres Geheimwortes und Ihrer Kontonummer an uns
senden.
Eine Namensänderung
ist nur per Post mit entsprechendem Nachweis möglich!
Zusatzangaben bei einer Namensänderung
| 1.
Legen Sie dem Formular Name ändern eine Kopie Ihres gültigen
Personalausweises oder Reisepasses und einer
amtlichen Urkunde/Bescheinigung (Heiratsurkunde/Scheidungsurkunde)
die die Namensänderung belegt, bei.
2.
Senden Sie zusätzlich den auf Ihren neuen Namen
lautenden Freistellungsauftrag
an uns. Bei Verheirateten muss der Freistellungsauftrag
von beiden Ehepartnern unterschrieben werden.
3.
Sofern Sie im Besitz einer ec(Maestro)-Karte und Kreditkarte sind, werden wir Ihnen neue Karten mit Ihrem aktuellen Namen bestellen.
Die ec(Maestro)-Karte bzw. Kreditkarte mit Ihrem bisherigen Namen können
Sie nutzen, bis Ihnen Ihre neuen Karten zugehen. Danach entladen Sie ein etwaiges Guthaben
auf dem Geldkarten-Chip und vernichten die alten Karten durch mehrfaches Zerschneiden.
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4. Was ist unter Vollmacht für sämtliche Anlagenkonten (ohne SKG Cash)
zu verstehen?
Die "Vollmacht für sämtliche Anlagenkonten (ohne SKG Cash)"
gilt für alle bestehenden und zukünftigen Anlagekonten, die unter
Ihrer Kundennummer geführt werden. Eine Einschränkung der
Vollmacht auf einzelne Konten ist nicht möglich. Die Vollmacht
gilt zu Lebzeiten des Kontoinhabers und über dessen Tod hinaus.
Nach dem Tod des Kontoinhabers kann die Vollmacht von einem
oder mehreren Erben widerrufen werden. Die Bevollmächtigten
können dann von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem/den
widerrufenden Erben Gebrauch machen.
5. Wie erteile ich eine Vollmacht?
Bitte
benutzen Sie zur Vollmachtserteilung das Formular Vollmacht
(generell) erteilen. Die Vollmacht ist von Ihnen und dem
Bevollmächtigten zu unterschreiben. Der erforderliche Identitätsnachweis
für den Bevollmächtigten ist wie folgt zu erbringen:
Nach
Weitergabe des Vollmachtformulars an den Bevollmächtigten
lässt er sich unter Vorlage seines gültigen Personalausweises
/ Reisepasses und des PostIdent-Coupons für
Bevollmächtige bei einer Postfiliale seiner Wahl legitimieren.
Die Post schickt dann unverzüglich die Vollmacht zusammen
mit dem PostIdent-Formular an die SKG BANK. Für das SKG Cash ist eine separate Vollmacht zu erteilen. Diese Vollmacht finden Sie unter SKG Cash Vollmacht erteilen.
6. Wie widerrufe ich eine Vollmacht?
Senden Sie uns den Vordruck Vollmacht
widerrufen ausgefüllt und unterschrieben mit den
entwerteten Karten zu. Bei Eingang löschen wir dann umgehend
die widerrufene Vollmacht.
Sofern
Bevollmächtigte Kenntnis von Ihren PIN's (PIN/TAN-Verfahren,
StarMoney-Zugangskennwort) oder von Ihrem Geheimwort haben,
ändern Sie diese bitte unverzüglich ab. Die BankCard-
und HBCI- Karten-PIN können von Ihnen nicht geändert
werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Bestellung
von Ersatzkarten (kostenpflichtig) und evtl. die Sperrung
der Karte.
7. Wozu benötige ich ein Geheimwort und wie kann ich es
ändern?
Das Geheimwort
gilt im Geschäftsverkehr mit der SKG BANK als Legitimationsmerkmal
zur Berechtigung telefonische Auskünfte über Konten zu erhalten,
sowie bei Anlagekonten zur Erteilung von telefonischen Überweisungsaufträgen
ausschließlich auf das vereinbarte Referenzkonto.
Das Geheimwort kann aus Sicherheitsgründen nur schriftlich
mit Originalunterschrift per Post geändert werden. Drucken
Sie das Formular Geheimwort ändern in unserem Formular-Center aus, tragen
Sie Ihr neues Geheimwort ein und senden es unterschrieben
per Post an uns. Das Geheimwort gilt immer für die gesamte
Geschäftsverbindung.
8. Wie erfolgt die Abwicklung im Todesfall?
Liegt
der Bank eine Vollmacht vor, kann der Bevollmächtigte über
das Guthaben im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen verfügen.
Ist keine Vollmacht erteilt, sind nur alle Erben gemeinsam
(Erbengemeinschaft) verfügungsberechtigt. Die Legitimation
der Erben erfolgt durch Vorlage folgender Unterlagen im Original
oder als beglaubigte Abschrift (Kopie):
- Sterbeurkunde
- Erbschein (Ausstellung durch das Amtsgericht - dauert mehrere
Wochen) oder
- Testament bzw. Erbvertrag nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift
- und ggf. Testamentvollstreckerzeugnis
- Personalausweis- oder Reisepasskopien (Vorder- und Rückseite)
aller Erben
- schriftlicher Auftrag aller Erben zur Neuregelung der Nachlass-Konten
Liegt uns
ein Vertrag zugunsten
Dritter mit Annahme durch den Begünstigten vor, wird
der Begünstigte neuer Gläubiger und kann die Umschreibung des
Kontos beantragen.
9. Wie kann ich meine Konten auflösen?
Die Auflösung Ihrer Anlagekonten ist durch
einfachen telefonischen Auftrag mit Angabe Ihres persönlichen
Geheimwortes zu Gunsten Ihres Referenzkontos möglich.
Die Auflösung Ihres SKG Cash können
Sie durch einen formlosen schriftlichen Auftrag veranlassen.
Bitte fügen Sie alle auf Ihren Namen und evtl. Bevollmächtigte
ausgestellten Karten und nicht verbrauchte Scheckvordrucke
entwertet bei und teilen Sie uns Ihre neue Bankverbindung
zur Abbuchung bzw. Gutschrift des Restsaldos sowie den gewünschten
Abrechnungstermin mit. Beachten Sie dabei, dass Sie einen
angemessenen Zeitraum (mindestens 4 Wochen) einkalkulieren,
um Ihre Einzugsermächtigungen und Daueraufträge zu ändern.
Sollten nach der Kontoauflösung noch Lastschriften
vorgelegt werden, belasten wir diese mit dem Vermerk "Konto
gelöscht" dem Zahlungsempfänger gebührenpflichtig zurück.
10. Sicherheit der Datenübertragung durch SSL. Was bedeutet
das?
Secure Socket Layer ist der
von uns genutzte Verschlüsselungsstandard für die Übertragung
aller sensiblen und vertraulichen Daten. Durch die individuell
mit Ihnen aufgebaute verschlüsselte Website (Mitteilungen)
sind die Informationen, die Sie an uns senden, vor Dritten
abgeschirmt. |