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VII. Immobilienfinanzierung
1. Welche Vorteile habe ich, wenn ich mein Darlehen bei der SKG
BANK beantrage?
1.
Dauerhaft niedrige TOP-Konditionen
durch:
a) Minimale Vertriebs- und Verwaltungskosten
Die SKG BANK verzichtet auf:
- teure Werbekampagnen
- repräsentative Filialen
- Außendienst- und Maklerorganisationen und gibt die eingesparten
Kosten in Form von TOP-Finanzierungszinssätzen an Sie weiter.
b) Qualifizierte Beratung per Telefon (Kontakt-Button)
Sie nutzen das Know how unserer Berater des Banking-Competence-Centers
und lassen sich Ihre Finanzierung und auf Wunsch
Ihr dazu passendes Risk-Management-Konzept bedarfsgerecht
zusammenstellen.
c) Direkte Kommunikation mit der Zentrale
Sie wählen den direkten Weg und realisieren Ihr Projekt
- vom Angebot bis zur Darlehensauszahlung - einfacher, zeitsparender
mit einem Partner, der für Sie alle Fragen zu Ihrer Finanzierung
und auf Wunsch zu Ihrem Risk-Management klärt und koordiniert.
2. Wie kann ich meine Immobilienfinanzierung beantragen ?
Zur Beantragung Ihrer Immobilienfinanzierung klicken Sie auf der Startseite auf Sofortantrag zur Immobilienfinanzierung, drucken den Antrag aus und füllen ihn manuell aus. Danach senden sie den Antrag zusammen mit den Beleihungsunterlagen an uns. Nach Prüfung und
positiver Beurteilung des Antrages erhalten Sie innerhalb weniger Tage die Darlehenszusage.
3. Wie lange haben die von Ihnen angebotenen Konditionen Gültigkeit und wie kann ich mir diese verbindlich sichern ?
Sie erhalten nach positiver Prüfung der uns vorgelegten Beleihungsunterlagen eine Fax-Nachricht mit Angabe der vereinbarten Tageskonditionen, die Sie
sich innerhalb der dort angegebenen Frist durch Unterzeichnung und Rücksendung der Bestätigung verbindlich sichern.
4. Welche Objekte finanziert die SKG BANK? Kann ich auch
ein Grundstück finanzieren?
- Finanziert werden ausschließlich wohnwirtschaftlich
nutzbare inländische Immobilien.
- Bebauungsfähige Grundstücke werden ebenfalls finanziert.
- Die Finanzierung ausländischer Immobilien ist bei
Beleihung eines inländischen Objektes oder bei
Stellung sonstiger adäquater Sicherheiten möglich. Soll die
ausländische Immobilie selbst beliehen werden,
vermitteln wir Ihnen gern einen kompetenten Finanzierungspartner.
- Die Finanzierung gewerblicher Objekte, die nicht wohnwirtschaftlich
genutzt werden können, ist nicht Bestandteil unseres
Angebotes.
5. Gibt es einen Mindestdarlehensbetrag? Kann ich mehrere
Darlehen für mein Objekt beantragen?
Die Mindestdarlehenssumme beträgt 20.000 EUR.
Eine Aufteilung in mehrere Beträge und Zinsbindungen (max. 4 Teildarlehen incl. KfW-Darlehen)
ist möglich, wobei für jede Tranche jeweils der vorgenannte Mindestbetrag
zu beachten ist.
Beziehen Sie in Ihre Kalkulation auch die jeweiligen Konditions-Aufschläge,
die wegen der geringen Einzeldarlehenssumme erhoben werden,
mit ein.
Nehmen Sie einfach Kontakt
mit uns auf und unsere Berater erstellen Ihnen Ihr Wunsch-Finanzierungskonzept.
6. Was sind Erwerbsnebenkosten und in welcher Höhe fallen
diese an?
Unter die Erwerbsnebenkosten fallen hauptsächlich
folgende Posten:
Grunderwerbsteuer: 3,5 %
Notar- und Grundbuchkosten: ca. 1,5 % zusammen ca.5,0 %
(und evtl. Maklerkosten: durchschnittl.rd. 3,5 %)
Die Angaben beziehen sich auf den Kaufpreis der Immobilie.
Die angegebenen Werte dienen lediglich als unverbindliche
Anhaltspunkte zur groben Abschätzung der Erwerbsnebenkosten.
7. Sollte ich ein Disagio vereinbaren?
Ein Disagio ist nur sinnvoll für Kapitalanleger,
die ihr Objekt vermieten. Steuerlich ist das Disagio den Werbungskosten
zuzurechnen. D.h. Sie können Teile der Schuldzinsen, die im
Disagio zusammengefasst sind, auf das erste Finanzierungsjahr
vorziehen und dort Ihre Steuerschuld mindern. In den Folgejahren
verringert sich dann der Schuldzinsabzug entsprechend. Ob
sich ein Disagio für Sie lohnt, ist von Ihrem Steuersatz und
Ihrer Steuersituation abhängig. Bei der Entscheidung ob
und in welchem Umfang Sie ein Disagio vereinbaren wollen,
sollten Sie unbedingt Ihren Steuerberater hinzuziehen. Eigennutzer
können i. d. R. Schuldzinsen für Immobilienfinanzierungen
nicht absetzen, die Vereinbarung eines Disagios bringt daher
steuerlich keinen Vorteil.
8. Kann ich Sondertilgungen leisten?
Sondertilgungen in Höhe von 5%, mind. 2.000,00 EUR je Sondertilgung, sind
während der Zinsbindungsfrist ab einer Darlehenssumme von 40.000,00 EUR möglich.
Bei fest vereinbarten Sondertilgungen sind Zeitpunkt und Betragshöhe verbindlich im
Darlehensvertrag festzulegen.
9. Wie hoch sollte ich meine Tilgung ansetzen - beeinflusst
die Höhe der Tilgung bzw. der Sondertilgung die Konditionen?
Eigennutzer sollten die Darlehensschuld schnellstmöglich
tilgen, die Rückführung des Darlehens ist die beste Investition.
Die Finanzierungskonditionen sind von der Wahl Ihres Tilgungssatzes
unabhängig. Kapitalanleger sollten die zur Tilgung
des Darlehens notwendigen Mittel möglichst separat
ansparen. Je nach Risikoneigung bietet sich z.B. der Abschluss
einer fondsgebundenen oder einer klassischen Kapitallebensversicherung
an.
10. Was passiert wenn nach Ablauf meiner Zinsfestschreibung keine Einigung bezüglich
einer neuen Anschlussvereinbarung erzielt werden kann?
Wenn nach Ablauf der Zinsfestschreibung keine neue Zinsvereinbarung getroffen wird, läuft das Darlehen ab dem Ende des Zinsbindungszeitraumes mit veränderlichen Konditionen weiter. Der veränderliche Sollzinssatz liegt zur Zeit bei 4,00% über dem Referenzzinssatz „3-Monats-Euribor“. Der sog. “3-Monats-EURIBOR“ (European Interbank Offered Rate) beträgt
per 30.06.2010 - 0,767 % p. a..
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