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VI. Online PrivatKredit und SKG EnergiePlus
Darlehensschutz
1. Welche Antragsvoraussetzungen sind für den Online PrivatKredit zu erfüllen?
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Sie sind mindestens 18 Jahre alt. |
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Ihr ständiger Wohnsitz befindet sich in Deutschland. |
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Bei EU-Bürgern aus Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn
ist eine Kopie der Arbeitsgenehmigung - EU einzureichen.
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Bei Nicht-EU-Bürgern bzw. Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland vor dem EU-Beitritt
ist eine Kopie des Aufenthaltstitels zuzüglich Arbeitserlaubnis oder eine Kopie des Aufenthaltstitels mit Angabe der
erlaubten Erwerbstätigkeit einzureichen.
Die Aufenthaltstitel und die Arbeitsgenehmigungen müssen bis zum Ende der Kreditlaufzeit gültig sein.
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Sie arbeiten mindestens 6 Monate beim derzeitigen Arbeitgeber, die Probezeit ist abgelaufen
und das Arbeitsverhältnis ist unbefristet und ungekündigt. Bei Arbeitsverhältnissen unter 2 Jahren
ist eine Kopie des unbefristeten Arbeitsvertrages einzureichen. |
Bitte beachten Sie, für das SKG EnergiePlus gilt zusätzlich folgendes:
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Sie sind mindestens zu 25 % Eigentümer Ihres selbstgenutzten Objektes. (Nachweis erfolgt durch die Kopie eines vollständigen aktuellen unbeglaubigten Grundbuchauszug)
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Sie planen an Ihrem selbstgenutzten Objekt eine der folgenden Projekte:
Modernisierung, Um- und Anbau, Sanierung oder energetische Maßnahmen.
(Wir finanzieren keine Fertigstellungsmaßnahmen an Neu- oder größeren Umbauten und stellen Ihnen keinen Eigenkapitalersatz
im Rahmen eines Immobilienerwerbs zur Verfügung.)
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Sie weisen uns die geplante Maßnahme anhand von aktuellen Kostenvoranschlägen bzw. Angeboten nach und die von Ihnen beantragte Darlehenssumme übersteigt 120% dieses Betrages nicht.
(Wir werden die Originalrechnungen nach Auszahlung der Darlehenssumme bei Bedarf anfordern.)
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Sie sind verheiratet? Dann wird Ihr Ehepartner für die Sonderkondition obligatorisch zweiter Darlehensnehmer.
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Die technischen Systemvoraussetzungen und Hinweise finden Sie in unseren Systeminformationen zum Online PrivatKredit.
Als Privatkundenbank im Direktvertrieb vergeben wir keine Ratenkredite an Selbstständige oder Freiberufler (auch geschäftsführende Gesellschafter).
2. Welchen Vorteil bietet der anonyme Bonitätscheck?
Sie erhalten auf Basis von nur wenigen anonymen Daten - insbesondere Ihren Einnahmen und Ausgaben - bereits eine erste Online-Kreditentscheidung. Im 2. Schritt können Sie Ihre persönlichen Daten eingeben und Sie erhalten bei entsprechender Bonität innerhalb von Sekunden Ihre Online-Kreditzusage mit der Möglichkeit, den fertigen Darlehensantrag direkt auszudrucken.
Wie wir faire Kreditentscheidungen treffen? Erfahren Sie mehr....
3. Wie schnell steht mir der Darlehensbetrag zur Verfügung und welche Unterlagen sind einzureichen?
Bei Beantragung des Online PrivatKredits erhalten Sie innerhalb von Sekunden online eine Kreditentscheidung auf Basis der von Ihnen eingegebenen Daten.
Sie können den Darlehensantrag inkl. Checkliste (für den Online PrivatKredit hier bzw. für das SKG EnergiePlus hier sind jeweils die einzureichenden Unterlagen genannt) und den PostIdentCoupon direkt online ausdrucken.
Sie sind bereits Kunde der SKG BANK?
Dann senden Sie uns einfach den unterschriebenen Darlehensantrag und die erforderlichen Unterlagen mit normaler Post zu. Der PostIdentCoupon ist in Ihrem Fall nicht erforderlich. Teilen Sie uns bitte Ihre Konto- oder Kundennummer mit.
Sie sind noch kein Kunde der SKG BANK?
In diesem Fall ist die einmalige Prüfung Ihrer Identität gesetzlich vorgeschrieben. Sie kann bei jeder Poststelle im PostIdent-Service der Deutschen Post AG mit Zusendung des unterschriebenen Darlehensantrages und der erforderlichen Unterlagen an die SKG BANK erfolgen.
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen und Prüfung sowie Annahme des Darlehensantrages durch die SKG BANK werden wir Ihnen den Darlehensbetrag umgehend (bei Fremdablösungen - spätestens nach Erhalt der notwendigen Ablösesummen) auf das im Darlehensvertrag angegebene Konto überweisen und Ihnen eine Darlehensbestätigung darüber zusenden.
Damit Ihr Darlehen bei einer Online-Kreditzusage nach Eingang und Prüfung der vollständigen Unterlagen bei uns sofort ausgezahlt werden kann, ist es wichtig, dass die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind, Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen und Ihre Angaben mit den Unterlagen und den Finanzierungsverpflichtungen gemäß Schufa-Auskunft übereinstimmen.
4. Wie sind die Konditionen?
Wir schreiben Fairness und Transparenz groß und das nicht nur bei den Konditionen.
Für Online PrivatKredite sind die Konditionen besonders günstig.
Die jeweils aktuellen Konditionen können Sie der Übersicht Konditionen entnehmen.
5. Welche Einkünfte kann ich angeben und wie sind diese zu belegen?
Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen eine Übersicht der Einkommensarten die von uns berücksichtigt werden können. Zur Belegung sind grundsätzlich Originalunterlagen einzureichen, die Sie nach abgeschlossener Prüfung Ihres Antrages umgehend zurückerhalten.
Arbeitseinkommen
Das Nettoeinkommen ist durch Einkommensnachweise der letzten drei Monate zu belegen. Sofern diese nur bei Änderungen ausgestellt werden, reichen Sie bitte die letzte Bezügemitteilung und einen aktuellen Kontoauszug mit Gehaltseingang ein. Ansetzbar ist Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen ohne Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Bonus- oder Tantiemezahlungen).
Die Mindestbeschäftigungsdauer beträgt 6 Monate. Bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen unter zwei Jahren benötigen wir einen Nachweis, dass die Probezeit abgelaufen und das Arbeitsverhältnis unbefristet ist. Zur Dokumentation genügt hier z.B. eine Kopie des Arbeitsvertrages oder ein Bestätigungsschreiben Ihres Arbeitgebers mit rechtsverbindlichen Unterschriften im Original.
Renten und Pensionen
Renten- und Pensionszahlungen sind mit dem letzten Bescheid zu belegen. Ist dieser älter als ein Jahr, fügen Sie bitte zusätzlich einen aktuellen Kontoauszug mit dem Zahlungseingang bei.
Kindergeld
Eine Belegung des Kindergeldes ist nicht erforderlich, da sich die Zahlung in der Regel aus Ihren Angaben und Einkommensnachweisen ergibt. Sollte das Kindergeld über Ihren Arbeitgeber ausgezahlt werden, so ist das Arbeitseinkommen um diesen Betrag zu reduzieren.
Mieteinnahmen
Die Einnahmen werden in Höhe der Kaltmiete berücksichtigt. Reichen Sie uns dazu bitte die Mietverträge und jeweils einen aktuellen Original-Kontoauszug mit dem Mieteingang ein. Liegt kein Mietvertrag vor, sind die Mieteinnahmen der letzten drei Monate durch Original-Kontoauszüge zu belegen. Auch hier muss der Verwendungszweck eindeutig erkennbar sein.
Kindesunterhalt (kein Ehegattenunterhalt)
Damit Unterhaltszahlungen als Einkünfte anrechenbar sind, sind diese durch Urteile (z.B. Jugendamtsbeschluss, Scheidungsurteil, etc.) bzw. anwaltliche Schreiben und aktuelle Original-Kontoauszüge mit den letzten drei Unterhaltseingängen mit Nennung des Verwendungszweckes zu belegen.
Nebeneinkünfte
Darunter sind z.B. Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung zu verstehen. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie unter Arbeitseinkommen genannt.
6. Ist der Kfz-Brief bei Fahrzeugen generell als Sicherheit zu hinterlegen ?
Die Darlehensherauslage wird in Abhängigkeit von der Bonität und vom Einkommen des Antragstellers / der Antragsteller sowie der Finanzierungshöhe geprüft. Ob eine Hinterlegung des Kfz-Briefes erforderlich ist, wird im Einzelfall bei Darlehensannahme mitgeteilt.
7. Ist eine vorzeitige Darlehensrückzahlung möglich?
Kündigungsrecht der Darlehensnehmer
Sie können das Darlehen nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen. Ihre Kündigung nach der obigen Bestimmung gilt als nicht erfolgt, wenn der geschuldete Betrag nicht binnen zweier Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückgezahlt wird. Die Kündigung der Darlehensnehmer soll in Textform erfolgen.
Darüber hinaus können Sie den Darlehensvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarungsgemäßen Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (§314 BGB).
Vorzeitige Darlehensrückzahlung gem. § 500 Abs. 2 BGB
Ihnen steht das Recht zu, das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung während der Sollzinsbindung kann die SKG BANK eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen. In diesem Fall wird die SKG BANK diesen Schaden nach den vom Bundesgerichtshof für die Berechnung vorgeschriebenen finanzmathematischen Rahmenbedingungen berechnen, die insbesondere ein zwischenzeitlich gesunkenes Zinsniveau, die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme, den der SKG BANK entgangenen Gewinn, den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Verwaltungsaufwand (Bearbeitungsentgelt) sowie die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigen. Die so errechnete Vorfälligkeitsentschädigung wird, wenn sie höher ist, auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge reduziert:
o 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht übersteigt, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,
o den Betrag der Sollzinsen, den die Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätten.
Die Rückzahlungen werden mit Wertstellung Eingangstag des Rückzahlungsbetrages auf Ihrem Darlehenskonto gutgeschrieben. Sie werden sofort zins- und tilgungswirksam.
Überweisen Sie Rückzahlungen ohne vorherige Vereinbarung mit uns auf Ihr Darlehenskonto, bleibt die Höhe der Ratenzahlungen unverändert und die Darlehenslaufzeit verkürzt sich entsprechend der geleisteten Rückzahlung und Zinsersparnis.
Wünschen Sie eine Ratenreduzierung bei Leistung einer Rückzahlung oder eine Ratenerhöhung, teilen Sie uns dies bitte schriftlich oder per Fax mit, damit wir Ihnen einen neuen Ratenplan berechnen. Die Preise für die genannten Sonderleistungen können Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis A.6.Ratendarlehen entnehmen.
Die Rückzahlungsmodalitäten für Verträge die vor dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden finden Sie hier.
8. Kann ich auch bestehende Kredite bei anderen Banken ablösen?
Ja. Die Ablösebeträge werden grundsätzlich direkt von der SKG BANK an die abzulösenden Institute überwiesen. Über eine Freigabe der dort hinterlegten Sicherheiten entscheidet die SKG BANK im Einzelfall. Reichen Sie daher bitte folgende Originalunterlagen ein:
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von allen Darlehensnehmern unterschriebene Ablösevollmachten für jede abzulösende Bank
(Ausdruck auf der Ergebnisseite des Online PrivatKredits oder unter Formulare/Finanzierung) |
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Kopien der abzulösenden Darlehensverträge |
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Schreiben der jeweils finanzierenden Bank, das die Höhe des Ablösebetrages und das Datum der gewünschten Ablösung enthält. Besteht die finanzierende Bank auf Einhaltung der Kündigungsfrist sind die bis zum Ablösetermin fälligen Raten weiterhin von Ihnen zu zahlen. Grundsätzlich können auch wir die Ablösebeträge für Sie erfragen, jedoch erhalten Sie als Kunde der finanzierenden Bank i.d.R. schneller eine Antwort. Dadurch beschleunigen Sie die Darlehensauszahlung. |
Bitte beachten Sie, dass bei unserem SKG EnergiePlus die Ablösung von bestehenden Verpflichtungen nicht möglich ist.
9. Was tun, wenn ich wissen will, warum ich keine Online-Zusage erhalten habe?
Sie können über Kontakt zur SKG BANK mit Angabe Ihres Vor- und Nachnamens und dem Datum der Antragstellung die möglichen Gründe für eine Ablehnung erfragen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre persönlichen Daten bei der Antragstellung eingegeben haben. Bis zum Ergebnis des anonymen Bonitätschecks erfolgt noch keine Datenspeicherung.
10. Wann werden meine persönlichen Daten gespeichert?
Ihre persönlichen Angaben werden erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung gespeichert, vorher
können Sie die Datenschutzerklärung lesen.
11. Was kann ich tun, wenn ich die Formulare nicht drucken kann?
Für den Formularausdruck benötigen Sie den Acrobat® Reader ab Version 4 bzw. den Adobe® Reader von Adobe®. Diesen können Sie sich hier herunterladen:
Wenn kein Ausdruck möglich ist, können Sie sich bei einer Online-Kreditzusage über den Button "Per Post zuschicken" den Darlehensantrag und die Ablösevollmacht anfordern. Wir senden Ihnen die Formulare dann umgehend per Post zu.
12. Wie weit im Voraus kann ich den Online PrivatKredit beantragen, z.B. bei Lieferfristen?
Unter der Auflage, dass sich Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse bis zur Auszahlung nicht verändern und Sie keine anderen Darlehen aufnehmen, halten wir uns an unsere Darlehensentscheidung und die Konditionen ab Online Antragsstellung des Darlehens für 4 Wochen gebunden.
Ändern sich die Konditionen danach, ist ein neuer Vertragsabschluss erforderlich.
Für weiter in der Zukunft liegende Auszahlungstermine können wir nur unverbindliche Zusagen geben. Zum Zeitpunkt der Auszahlung ist dann eine erneute Prüfung unter Einreichung aktueller
Einkommensnachweise erforderlich.
13. Haben Sie weitere Fragen?
Bei der Beantragung des Online PrivatKredits sind an den einzelnen Eingabefeldern Info-Buttons platziert. Durch Berührung mit der Maus bzw. Anklicken der Buttons erhalten Sie weitere Informationen zum Ausfüllen der Felder.
Sollten dennoch Fragen offen bleiben, teilen Sie uns diese über Kontakt zur SKG BANK mit.
Wir beantworten Sie Ihnen gerne sofort.

Darlehensschutz
(maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Sie hier herunterladen können)
1. Was ist Grundlage unserer Beratung?
Die Beratung bezieht sich ausschließlich auf den Darlehensschutz zur Absicherung des vom
Kunden beantragten Darlehens mit der Bank. Lesen Sie die Informationspflicht nach §11 VersVermV
2. Was kann abgesichert werden?
Verpflichtungen aus Darlehen mit fest vereinbarten Rückzahlungsraten.
3. Welche Risiken können abgesichert werden?
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Tod |
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Tod und Arbeitsunfähigkeit |
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Tod und unverschuldete Arbeitslosigkeit |
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Arbeitsunfähigkeit |
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Arbeitsunfähigkeit und unverschuldete Arbeitslosigkeit |
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Tod, Arbeitsunfähigkeit und unverschuldete Arbeitslosigkeit |
4. Warum ist die Absicherung der Darlehensraten gegen Tod, Arbeitsunfähigkeit und unverschuldete Arbeitslosigkeit empfehlenswert?
Bereits bestehende Absicherungen berücksichtigen in der Regel nicht die Verpflichtungen aus Ratendzahlungen zur kurzfristigen Wunscherfüllung.
Die Einkommenseinbußen bei unvorhersehbarem Arbeitsplatzverlust und Arbeitsunfähigkeit infolge einer längeren Krankheit oder eines Unfalls sind i. d. R. erheblich,
sofern Sie nicht bereits ausreichend Vorsorge für diese finanzielle Notlage getroffen haben. Die Raten können dann oft nicht mehr gezahlt werden. Mit dem
Darlehensschutz gehen Sie auf Nummer Sicher, da im Leistungsfall in dieser Zeit die Ratenzahlung übernommen wird und Sie damit in dieser schwierigen Phase
entlastet werden.
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Im Todesfall des versicherten Darlehensnehmers werden die Hinterbliebenen von der Rückzahlung des Darlehens entlastet, da der Darlehensschutz die Summe
der ausstehenden Raten übernimmt. Das Darlehen wird damit sofort abgelöst. |
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5. Wer kann den Darlehensschutz erhalten?
Alle versicherbaren Personen, die bei der SKG BANK AG ein Darlehen aufnehmen (1. und 2. Darlehensnehmer), können den Darlehensschutz beantragen.
Versicherbar sind Arbeitnehmer und Teilzeitkräfte, die mindestens 15 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, sowie freiberuflich Tätige und Selbstständige,
wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und das 64. Lebensjahr für die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit bzw. das 54. Lebensjahr für das Risiko Arbeitslosigkeit noch
nicht vollendet haben.
6. Wann kann der Abschluss erfolgen?
Die versicherbare(n) Person(en) können zum Darlehensschutz mit Abschluss des Darlehensvertrages von der SKG BANK AG angemeldet werden.
7. Wird bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung durchgeführt?
Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie aber, dass bekannte ernstliche Vorerkrankungen und Unfallfolgen, wegen derer
die versicherte Person in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsbeginn ärztlich behandelt oder beraten wurde, bedingungsgemäß in den ersten 24 Monaten vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Die Prüfung, ob die Arbeitsunfähigkeit oder der Tod eine Folge dieser Vorerkrankung ist, wird im Leistungsfall durch die
zuständige Fachabteilung geprüft.
8. Welche Dauer ist für die Versicherung zu wählen?
Die Versicherungsdauer richtet sich nach der Darlehenslaufzeit und kann bis zu 120 Monate betragen.
9. In welcher Höhe ist die Versicherungssumme festzusetzen?
Die Versicherungssumme für den Todesfall entspricht der zum Todeszeitpunkt ausstehenden Summe der Darlehensraten. Für die Risiken
Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit entspricht die Versicherungssumme der vereinbarten monatlichen Darlehensrate.
10. Wie lauten die Höchstversicherungssummen?
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Für das Todesfallrisiko beträgt sie 75.000 EUR |
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Für das Risiko der unverschuldeten Arbeitslosigkeit beträgt sie monatlich 1.500 EUR |
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Für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit beträgt sie monatlich 1.500 EUR |
11. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zwei Monate vor Fälligkeit der ersten Darlehensrate, frühestens jedoch mit Auszahlung des
Darlehens. Er endet nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Darlehensvertragslaufzeit, spätestens aber nach Ablauf von 10 Jahren. Für das Risiko
Arbeitslosigkeit endet der Versicherungsschutz darüber hinaus mit Vollendung des 55. Lebensjahres, für die anderen beiden Risiken Tod und
Arbeitsunfähigkeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres sowie mit Tod der versicherten Person. Ferner endet der Versicherungsschutz für das Risiko
Arbeitslosigkeit und der Anspruch auf Versicherungsleistung mit Eintritt in den endgültigen Ruhestand einschließlich Vorruhestand.
12. Wie erfolgt die Beitragszahlung?
Der Beitrag für den Darlehensschutz wird als Einmalbeitrag erhoben und üblicherweise mitfinanziert.
Die Darlehensnehmer zahlen somit nur ihre monatliche Darlehensrate, in der der Beitrag für den Darlehensschutz bereits enthalten ist.
13. Wie kann ich den Darlehensschutz in Anspruch nehmen?
Bei Eintreten eines der versicherten Ereignisse informieren Sie uns einfach sofort.
Wir werden dann die Details mit Ihnen besprechen und alles Weitere veranlassen.
14. Was ist unter "Arbeitsunfähigkeit" zu verstehen?
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der versicherte Darlehensnehmer infolge einer Krankheit oder eines Unfalls zu
mindestens 50 % außerstande ist, seine bisherige oder eine vergleichbare Tätigkeit auszuüben.
15. Welche Leistung wird bei Arbeitsunfähigkeit erbracht?
Bei Arbeitsunfähigkeit wird die vereinbarte monatliche Rate gezahlt- und zwar für die Dauer der
Arbeitsunfähigkeit, ggf. sogar bis zum Vertragsablauf. Mehrfachleistungen wegen erneuter Arbeitsunfähigkeit sind
möglich. Die monatliche Leistung beträgt maximal 1.500 Euro.
16. Ab wann wird die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht?
Die Leistung wird erstmals erbracht, nachdem die Arbeitsunfähigkeit sechs Wochen (Karenzzeit) ununterbrochen bestanden hat.
Damit wird bei Arbeitnehmern die Ratenzahlung genau zu dem Zeitpunkt vom Darlehensschutz übernommen, wenn die Lohnfortzahlung
endet. Die im Zeitraum der Karenzzeit fällig werdenden Darlehensraten sind also noch vom Darlehensnehmer selbst zu tragen. Dies
gilt auch, wenn der Darlehensnehmer nicht Arbeitnehmer, sondern selbstständig ist.
17. Wann liegt "unverschuldete Arbeitslosigkeit" vor?
Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer
Die versicherte Person wird aus einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, das bei Versicherungsbeginn oder bei
Eintritt des Leistungsfalles ununterbrochen 12 Monate beim selben Arbeitgeber bestanden hat, heraus arbeitslos und übt keine
andere Tätigkeit gegen Entgelt aus. Die wöchentliche Mindestarbeitszeit muss dabei 15 Stunden betragen haben. Die
Arbeitslosigkeit muss Folge einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder einer Aufhebung des Arbeitsvertrages zur Abwendung
einer betriebsbedingten Kündigung sein. Die versicherte Person meldet sich arbeitslos, bezieht ggf. Arbeitslosengeld und sucht
aktiv nach einer neuen Arbeit.
Arbeitslosigkeit für Selbstständige und Freiberufler
Die Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit muss aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen, d. h. die versicherte Person erzielte in
Summe in den letzten 6 Monaten vor der Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit weniger als 20% der im Zeitpunkt der Aufgabe der
selbstständigen Tätigkeit aktuellen Jahresbeitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Unternehmen
muss bei Versicherungsbeginn oder bei Eintritt des Leistungsfalles seit mindestens zwei Steuerbescheiden ununterbrochen
bestanden haben und die versicherte Person muss allein aus diesen Einkünften Ihren Lebensunterhalt bestritten haben.
Näheres ist in den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Weitere Leistungsvoraussetzung ist,
das die versicherte Person sich arbeitslos meldet, nicht gegen Entgelt tätig ist und aktiv nach einer neuen Arbeit sucht.
18. Welche Leistung wird bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit erbracht?
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit wird die vereinbarte monatliche Rate gezahlt – und zwar bis zu 12 Monate je
Leistungsfall. Mehrfachleistungen wegen wiederholter Arbeitslosigkeit sind möglich. Die Höchstleistung beträgt monatlich
1.500 Euro.
19. Ab wann wird die Leistung wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit erbracht?
Die Leistung wird erstmals erbracht, nachdem die Arbeitslosigkeit drei Monate (Karenzzeit) ununterbrochen bestanden hat.
Die im Zeitraum der Karenzzeit fällig werdenden Darlehensraten sind von der versicherten Person noch selbst zu tragen.
Zu Beginn des Vertrages besteht außerdem eine einmalige Wartezeit von drei Monaten. Arbeitslosigkeit, die innerhalb dieser
Wartezeit eintritt, ist nicht versichert.
20. Welche Leistung wird im Todesfall erbracht?
Im Todesfall werden die bis zum Ablauf des Darlehensvertrages noch ausstehendeb Raten in einer Summe geleistet.
Die Höchstleistung beträgt einmalig 75.000 Euro.
21. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit ich den Darlehensschutz in Anspruch nehmen kann und welche Leistungen werden erbracht?
Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Darlehensschutz der Cardif Versicherungen. Diese werden
Ihnen bei Antragstellung zur Verfügung gestellt und können auch vorab schon von Ihnen eingesehen werden. Darin sind alle
versicherbaren Risiken, die Leistungen und Leistungsvoraussetzungen aufgeführt. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
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