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II. Kontoeröffnung
1. Wer kann bei der SKG BANK ein Konto eröffnen?
Als reine Privatkundenbank führen wir Konten ausschließlich auf den Namen natürlicher Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
Die Konten sind nicht für geschäftliche / freiberufliche Zwecke nutzbar und werden nur auf den Namen einer Person (keine Gemeinschaftskonten - außer SKG Cash) eröffnet. SKG Cash können für Eheleute mit gleicher Anschrift als Gemeinschaftskonto eröffnet werden. Kontoinhaber des SKG Cash können nur volljährige Personen werden.
2. Besteht die Möglichkeit Mietkautions- oder Betreuten-Konten zu führen?
Im Rahmen schlanker Prozesse und vorteilhafter Konditionen sehen wir die Führung von Mietkautionskonten, Betreutenkonten, Konten für Erbengemeinschaften nicht vor, da sich umfangreiche gesetzliche Vorgaben im Direktvertrieb nur unter erhöhtem Aufwand für unsere Kunden und die Bank umsetzen lassen.
3. Wie kann ich bei der SKG BANK ein Konto eröffnen?
Den Sofortantrag und den PostIdent-Coupon für das gewünschte Konto können Sie unter dem jeweiligen Produktangebot oder direkt über den Menüpunkt Formulare ausdrucken.
Bitte füllen Sie die Kontoeröffnungsformulare vollständig aus, unterschreiben Sie sie und lassen Sie sich bei einer Postfiliale Ihrer Wahl legitimieren. Die Post sendet die Kontoeröffnungsformulare an uns zurück. Das Porto übernehmen wir für Sie.
Aus gesetzlichen Gründen können wir keine unbeglaubigten Personal- oder Reisepasskopien anerkennen und bitten Sie ausschließlich das beschriebene PostIdent-Verfahren anzuwenden.
Die Erstanlage ist ausschließlich auf den im Kontoeröffnungsantrag vorgesehenen Zahlungswegen (Überweisung, Scheckeinreichung, Umbuchung von bei der SKG BANK bestehenden Konten) einzuzahlen.
4. Wie ist eine Kontoeröffnung für Minderjährige (nur bei Anlagekonten*) möglich?
Für die Eröffnung von Konten für Minderjährige sind besondere Unterlagen erforderlich. Diese
Zusatzerklärung für Minderjährige finden Sie in unserer Formularsammlung. Bitte reichen Sie zur
Kontoeröffnung einen Sofortantrag für das gewünschte Konto auf den Namen des Minderjährigen
mit der Zusatzerklärung für Minderjährige ein. Die Kontoeröffnungsunterlagen sind von beiden
gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Ist ein Elternteil alleinvertretungsberechtigt kann dieser
den Kontoeröffnungsantrag allein unterschreiben und einen Nachweis über die Alleinvertretungs-
berechtigung beilegen.
Zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung ist das PostIdent-Verfahren für Minderjährige nicht anwendbar. Senden Sie uns daher bitte eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde (oder Original - dieses wird Ihnen nach Bearbeitung zurückgesandt) bzw. des Kinderausweises. Die Legitimationsprüfung der gesetzlichen Vertreter wird anhand des PostIdent-Verfahrens durchgeführt. Die PostIdent-Coupons werden Ihnen mit den gesondert anzufordernden Unterlagen zugesandt.
Für die Kontoverbindung der Minderjährigen ist ein separater Freistellungsauftrag zu erteilen, lautend auf den Kontoinhaber mit Unterschrift aller gesetzlicher Vertreter.
* Das Tele-Konto "Online" und das Festgeld werden nur auf den Namen einer volljährigen Person geführt.
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